Organisation des Hofes
Allgemeines
Aufgabe des Kassationshofes :
-
Der Kassationshof ist mit der Überwachung und Koordinierung der Rechtsanwendung beauftragt. Mit einer Kassationsbeschwerde befasst, beurteilt er die Rechtmäßigkeit der richterlichen Entscheidungen und spricht sich nicht zum Sachverhalt des Prozesses aus.
-
Bei der Kassationsbeschwerde handelt es sich um ein besonderes Verfahren, das dem Kassationshof ausschließlich erlaubt zu prüfen, ob eine in letzter Instanz ergangene richterliche Entscheidung (nach Erschöpfen der ordentlichen Rekurse des Einspruchs und der Berufung) gegen das Gesetz oder eine Rechtsregel verstößt.
-
Er ordnet gegebenenfalls nach Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die Verweisung der Angelegenheit an einen anderen Gerichtshof oder an ein anderes Gericht zwecks Neubeurteilung der Sache zum Grunde an (Verweisung nach Kassation).
-
Der Kassationshof ist demnach keine dritte Gerichtsinstanz, das heißt er urteilt nicht ein drittes Mal in dem Rechtsstreit.
Der Kassationshof besteht aus drei Kammern
-
Die erste Kammer tagt am Donnerstag und Freitag. Sie befasst sich grundsätzlich mit Zivil-, Wirtschafts-, Handels-, Verwaltungs- und Disziplinarsachen.
-
Die zweite Kammer tagt am Dienstag und Mittwoch. Sie bearbeitet grundsätzlich Strafsachen.
-
Die dritte Kammer tagt am Montag. Sie behandelt grundsätzlich Sozialsachen, die nicht zum Strafrecht gehören.
Jede Kammer ist in eine französische und eine niederländische Sektion unterteilt.
In der Regel besteht eine Kammer aus fünf Mitgliedern. Für einfache Angelegenheiten genügen drei Mitglieder.
In der Plenarsitzung ist die Kammer aus neun Mitgliedern zusammengestellt. Eine solche Kammer tagt in Grundsatzfragen, wenn es im Sinne der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wichtig ist, mit Gerichtsräten beider Sektionen der betreffenden Kammer zu entscheiden.
Wenn der Hof in vereinigten Kammern tagt, ist er grundsätzlich aus allen seinen Mitgliedern zusammengestellt. Diese müssen allerdings eine ungerade Zahl bilden. Er besteht aus mindestens elf Mitgliedern.
Die Generalanwaltschaft wird in allen Angelegenheit angehört, die vom Hof behandelt werden.
Sekretariat der Ersten Präsidentin
Telefon: 02 508 62 74
E-mail: Secr.Cass@just.fgov.be
Greffier Kabinettsekretär
- J. Mertens
Sekretariat der Generalanwaltschaft
Telefon: 02 508 62 96 - 02 508 62 56
Fax: 02 508 63 58
E-mail: par.cassat@just.fgov.be
Chefsekretär
- E. Ruytenbeek
Referendare
Seit 1998 wird der Hof von qualifizierten juristischen Mitarbeitern unterstützt, den Referendaren beim Kassationshof. Deren Höchstzahl ist auf dreißig Personen begrenzt. Derzeit liegt der Kader bei neunzehn Stellen (zwölf Niederländischsprachige und sieben Französischsprachige). Einer der Referendare beherrscht die deutsche Sprache.
Die Referendare beim Kassationshof bereiten die Arbeit der Gerichtsräte und der Mitglieder der Generalanwaltschaft vor. Sie wirken bei der Ausarbeitung der Entwürfe mit und sind mit der Dokumentation und der wissenschaftlichen Vorbereitung von Akten auf der Grundlage von Notizen und Studien befasst. Sie beteiligen sich ebenfalls an der Verfassung des Jahresberichts.
Die Referendare sind ernannte Mitarbeiter, die integrierter Bestandteil der Organisation des Hofes sind.
Kanzlei des Kassationshofes
Die Kanzlei ist montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Telefon: 02 508 62 63 - 02 519 85 79
E-mail: Cass.GriffieGreffe@just.fgov.be
Dienste
Delegierte Magistrate
Die delegierten Magistrate führen Studien- und Forschungsarbeiten für die Magistrate des Sitzes und der Generalanwaltschaft aus. Sie sorgen ebenfalls für die Dokumentation und die wissenschaftliche Vorbereitung von Akten auf der Grundlage von Notizen und Studien.
Der Dienst der Übereinstimmung der Texte
Dieser Dienst besteht aus mehreren delegierten Magistraten, zwei Assistenten und einem Übersetzerteam.
Der Dienst der Dokumentation der Gesetzgebung
Dieser Dienst hält sich zugunsten der Magistrate und der Referendare des Hofes auf dem Laufenden über die Gesetzgebung.
Bibliothek