Vorwort

Der Hof und die Herausforderungen der Pandemie, der IT-Abänderungen und des New Public Management

Das Jahr 2020 ist ein Schlüsseljahr, was das Wirken des Hofes und der konstituierten richterlichen Gewalt betrifft. Durch die Pandemie gezwungen, seine Funktionsweise zum Teil zu neu zu erfinden, erstellt der Hof eine neue Internetseite und wird in der Folge seinen Jahresbericht modernisieren. Er hat in den Ersatz der föderalen Datenbank für Rechtsprechung investieren müssen, die seine elektronischen Veröffentlichungen ermöglicht und der Gesetzgeber hat die Verkündung der Gerichtsentscheidungen durch deren Registrierung in eine Datenbank ersetzt, die noch komplett zu erstellen ist. Und schließlich sind die Rechnungsführung sowie diejenige der Personalverwaltung der föderalen öffentlichen Dienste, einschließlich des Justizwesens, im Begriff, auf neue IT-Anwendungen zurückzugreifen, die zu einer besseren Budget- und Personalverwaltung führen sollen. Sie beeinflussen die bevorstehende Konfiguration der Verwaltungsautonomie.

Der Hof und die Herausforderung der Pandemie

Das Jahr 2020 kann nicht genannt werden, ohne das Coronavirus SARS-CoV-2 und die damit verbundene Krankheit zu erwähnen, die den gesamten Planeten heimgesucht haben.

Ohnehin nicht von der Umwelt abgesondert, hat der Hof sich wie alle anderen den angeordneten sanitären Maßnahmen anpassen müssen, ohne diesen die Erfordernisse seiner Aufgaben zu opfern.

So sind auch beim Hof Anweisungen erteilt worden, um die Anzahl der Teilnehmer an den feierlichen Sitzungen und enge Kontakte anlässlich anderer Gelegenheiten zu begrenzen, die Dekontaminierung und Lüftung der Räume zu gewährleisten, die den Referendaren und anderen Mitarbeitern gebotenen Möglichkeiten des Homeoffice zu erweitern, Versammlungen in Form von Videokonferenzen mittels angepasster ad hoc Programme zu ermöglichen, …

Dank dieser Maßnahmen haben die verschiedenen Dienste des Hofes weiterhin funktionieren können und ist seine Kanzlei der Öffentlichkeit zugänglich geblieben.

Zu Beginn des allgemeinen Lockdowns, ab dem 18. März, hat die zweite (Straf-) Kammer des Hofes die Prüfung der nicht dringenden Akten auf ein späteres Datum vertagen müssen, aber seine Sitzungen haben dennoch im wöchentlichen Rhythmus stattgefunden, gemäß den gesetzlichen Fristen bei der Haftprüfung, beim europäischen Haftbefehl, dem administrativen Freiheitsentzug der Ausländer, dem Strafvollzug oder dem Verweis an ein anderes Gericht. Da die Sitzungsmodalitäten somit zügig an die mit der Pandemie einhergehenden Erfordernisse angepasst worden sind, haben die übrigen Akten binnen kürzester Frist fast wie zu Normalzeiten bearbeitet werden können.

Was die erste und die dritte Kammer betrifft, so sind die Sitzungen während dieses Zeitraums beibehalten worden -wovon manche pro forma-, um es dem Vorsitzenden zu ermöglichen, die Prüfung der nicht allzu dringenden Angelegenheiten (Ablehnungsantrag, usw) zu vertagen. Aber der so entstandene Rückstand ist bereits aufgeholt[1], da die Spruchkörper und die Generalanwaltschaft diese Akten weiter vorbereitet haben, genbau so als ob ihre Verhandlung in öffentlicher Sitzung nicht vertagt worden sei.

Die Parteien und deren Anwälte sind soweit möglich vorab über die Vertagung informiert worden.

Die sichtbarste Anpassung des Hofes besteht darin, dass dieser die gewöhnlichen Sitzungen nunmehr in seinem prächtigen Sitzungssaal abhält, dessen Ausmaße jedem Anwesenden erlauben, den erforderlichen Abstand einzuhalten.

Das Büro für Rechtskostenhilfe des Hofes hat soweit als möglich mit Beschlüssen geurteilt.

Ab dem 18. März haben die Erste Präsidentin und der Generalprokurator Verfügungen unterzeichnet, die den Magistraten und dem Personal für die Erfordernisse des Dienstes den Zugang zum Justizpalast erlauben.

Sie haben ihnen anschließend wöchentlich Botschaften der Unterstützung und des Dankes zukommen lassen.

Trotz der Quarantäne, die einigen wenigen Magistraten und Personalmitgliedern auferlegt worden ist, nachdem sie mit dem Virus infiziert worden waren oder in engem Kontakt mit infizierten Personen gestanden haben, hat der Hof dank der Anstrengungen und der Solidarität, der Flexibilität, der Kreativität und des Pflichtbewusstseins eines jeden seine Aufgaben weiterhin gesetzeskonform wahrnehmen können.

Die Weiterführung des Dienstes ist somit gewährleistet worden, ohne die Sicherheit der Magistrate, des Personals, der Rechtsanwälte und der Rechtsuchenden zu gefährden.

Auf längere Sicht gilt es allerdings zu verhindern, dass das Homeoffice den Geist der Zusammenarbeit, der den Hof anspornt, beeinträchtigt und die Personen isoliert, indem sie zu Hause zurückgehalten und so der Gefahr ausgesetzt werden, auf den direkten Austausch zu verzichten. Selbst wenn dieser nur gelegentlich und kaum fühlbar stattfindet, so ist er dennoch fruchtbar[2]. Ebenso wie die Kollegialität ist der Ideenreichtum kaum mit der einer ständigen physischen Isolation vereinbar.

Durch eine Ausnahmesituation auferlegt, darf das Beibehalten der physichen Distanz zwischen den Mitgliedern des Hofes und seinen Mitarbeitern nicht die Regel werden.

[1] Was bis Ende des Jahres 2020 nicht der Fall ist für denjenigen, der durch die zweite Welle der Pandemie entstanden ist.
[2] Insbesondere für die Kammern, die in unterschiedlicher Zahl (meistens 5) tagen und beraten, je nach Zusammensetzung (siehe Artikel 128 bis 131 GGB).

Die bevorstehende Abänderung der Webseite des Hofes und des Jahresberichts

Die Webseite des Hofes, die bislang beim Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz beherbergt war, ist dabei sich zu emanzipieren, was ermöglicht, sie zu modernisieren.

Selbst wenn der Jahresbericht weiterhin in Buchform herausgebeben wird, tritt vor diesem Hintergrund die Überlegung auf, die Aufmachung und Struktur der Internet-Veröffentlichung anzupassen, um ihn für all diejenigen zugänglicher zu machen, die die Funktionsweise des Hofes näher kennen möchten.

Ohne auf das Erscheinen der neuen Internetseite zu warten, sind im vorliegenden Jahresbericht bereits einige Abänderungen vorgenommen worden. Die wichtigsten werden nachstehend aufgezählt.

Um die Entwicklung in der Bearbeitung der beim Hof anhängigen Akten im Laufe des vergangenen Jahres und der vorherigen Jahre hervorzuheben, befindet sich die Rubrik « der Hof in Zahlen » nunmehr am Anfang des Jahresberichts, was ihre Sichtbarkeit verbessert. Auch ihre Gestaltung ist verbessert worden, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Anzahl noch zu bearbeitender Akten. Daraus soll jedoch nicht geschlossen werden, dass einer rein quantitativen Sicht der Aufgaben des Hofes mehr Beachtung zu schenken wäre als der Qualität seiner Entscheide.

Die Rubrik, die sich mit den wichtigsten Entscheiden beschäftigt, dreht sich um zwei Achsen :

  • einige « Schlüsselentscheide » werden vertieft vorgestellt, das heißt sie werden nach Anführung des von der Generalanwaltschaft zusammengefassten Leitsatzes in einen Zusammenhang mit Rechtsprechung und Rechtslehre gestellt. Es handelt sich um die einschneidenden Entscheide des vergangenen Jahres, sei es weil sie für die Einheit oder für die Entwicklung der Rechtsprechung oder für die Auslegung der Rechtsnorm entscheidend sind, sei es weil sie von besonderem Interesse auf sozialer oder gesellschaftlicher Ebene sind ;

  • die « anderen wichtigen Entscheide » sind Gegenstand kurzer Zusammenfassungen –auf der Grundlage der von der Generalanwaltschaft für die Veröffentlichung der Entscheide in den A.C. und in der Pasicrisie erstellten Leitsätze –darin enthaltenen wichtigsten rechtlichen Grundsätze.

Ebenso können nunmehr gegebenenfalls Zusammenfassungen einiger besonders verdeutlichenden Schriftsätze der Generalanwaltschaft die Rubrik « Themen der wichtigsten Schriftsätze » einleiten, ohne jedoch Bezug auf die vorerwähnten „Schlüsselentscheide“ zu nehmen. Die Zusammenfassungen geben dabei an, ob die Schriftsätze mit dem jeweiligen Entscheid des Hofes gleichlautend sind oder nicht.

Der « legislative Bericht » des Generalprokurators, der die jedes Jahr dem parlamentarischen Komitee zur legislativen Weiterverfolgung vorgelegen Vorschläge de lege ferenda enthält, befindet sich auf der Webseite des Hofes. Folglich enthält der Jahresbericht nur noch die Präambel, die neuen Vorschläge und das Thema der in den vorherigen legislativen Berichten angeführten Vorschläge, die bislang vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt worden sind. Ein Hyperlink erleichtert es dem Leser, den vollständigen legislativen Bericht einzusehen.

Die im Jahresbericht veröffentlichte Studie besteht nunmehr aus einer Studie über ein Thema, das für den Hof von besonderem Interesse ist, oder aber aus der Vorstellung einer oder mehrerer Studien von Referendaren, die in Bezug auf eine bestimmte Rechtsfrage ein besonderes Interesse aufweisen.

Zugang zur Rechtsprechung des Hofes und der anderen Gerichtsbarkeiten der richterlichen Gewalt

In diesen schwierigen Zeiten dürfte uns ein Enddatum nicht entgangen sein : nach dem 31. Dezember 2020 wird die «Flash-Technologie », die für das Erstellen von Jure-Juridat verwendet worden ist, von den meistbenutzten Browsern nicht mehr unterstützt.

Am 15. Dezember 2020 hat eine neue, leistungsfähigere Suchmaschine, die in Juridat enthaltene Rechtsprechung übernommen : Juportal[3].

Es ist in der Tat von größter Bedeutung, eine öffentliche Datenbank über die belgische anonymisierte Rechtsprechung beizubehalten, die für jeden kostenlos zugänglich und durch belgische Gerichtsbarkeiten ausgewählt worden ist. So veröffentlicht der Hof darin die von ihm für die « Pasicrisie » und die « Arresten van het Hof van Cassatie » auserwählten Entscheide, Leisätze, Schriftsätze –einschließlich der « im Wesentlichen » zusammengefassten - und die hierfür durch die Generalanwaltschaft erstellten Notizen.

Der Suchmotor Juportal ist das Resultat einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Begleitdienst ICT des ÖFD Justiz und den Vertretern der Justiz, wobei der Unterstützungsdienst des Hofes und ein Generalanwalt beim Hof, unterstützt von unserer ICT-Zelle und von Magistraten, die mit dieser Materie vertraut sind, federführend waren.

[3] Akronym von JUrisprudencePubliqueOpenbareRechtspraak/Öffentliche Rechtsprechung porTAaL.

Die elektronische Urteilsverkündung über das Zentrale Register

Die Abänderung von Artikel 149 der Verfassung und das Gesetz vom 5. Mai 2019, das das Strafprozessgesetzbuch und das Gerichtsgesetzbuch in Bezug auf die Veröffentlichung der Urteile und Entscheide abändert (B.S., 16. Mai 2019) bilden die Grundlage für ein zentrales Register für die Urteile und Entscheide. Es wird der neue Schmuckkasten sein für ein Versprechen mit bedeutender demokratischer Zielsetzung, wirft jedoch auch viele Fragen und Bedenken auf.

Diese neue Datenbank für Rechtsprechung bringt uns notwendigerweise dazu, Überlegungen über die Zugänglichkeit der Rechtsprechung des Kassationshofes anzustellen, wie auch über das Erstellen von Bearbeitungsanwendungen künstlicher Intelligenz.

Die im Rahmen des Kern CoGeCom/GeBeCom (Comité de Gestion en Commun, ein dem Kollegium der Gerichte und Gerichtshöfe, der Staatsanwaltschaft, der Entität Kassation und dem ÖFD Justiz gemeinsames Verwaltungsorgan) geführten Diskussionen geben Anlass zur Besorgnis hinsichtlich der Koordination dieses neuen Zentralen Registers der Entscheide und Urteile mit JUPORTAL, das bis zum heutigen Tage weniger als ein Prozent der richterlichen Tätigkeit enthält und beinahe ausschließlich vom Kassationshof gespeist wird.

Die erforderliche Inangriffnahme der Verwaltungsautonomie

Die geschäftsführende Regierung und die dieser am 1. Oktober nachgefolgte neue Regierung hatten mit der Bewältigung der Folgen der Pandemie zweifelsohne alle Hände voll zu tun.

Wie wir allerdings jedoch bereits im Vorwort des vorherigen Jahresberichts hervorgehoben haben, ist es von größter Wichtigkeit, endlich die Verwaltungsautonomie des Hofes zu verwirklichen – als eigenständige Entität, neben dem Kollegium der Gerichtshöfe und Gerichte und dem Kollegium der Staatsanwaltschaften – und die notwendigen Mittel zur Gewährleistung seiner Aufgaben, einschließlich der Übersetzung seiner Entscheide in die jeweils andere Nationalsprache, zur Verfügung zu stellen.

Unter dem Titel « ein Land in Sicherheitw/iW » führt das Regierungsübereinkommen vom 30. September 2020[4] kurz aus, dass die Justiz « durch Investitionen in menschliche Ressourcen, Informatisierung und Gebäude refinanziert und modernisiert » werde, insbesondere damit die Justizgebäude an « eine moderne Funktionsweise der Justiz » angepasst seien. Hinsichtlich des Justizwesens sieht dieses Übereinkommen ebenfalls vor, dass « die gesetzlichen Kader für die Richter und Staatsanwälte sowie für das Gerichtspersonal [mit der Zeit] ersetzt werden durch ein Modell der gesetzlichen Zuwendungen, das eine objektive und dynamische Verteilung der Mittel zwischen den Gerichten und den Staatsanwaltschaften je nach Arbeitsbelastung erlaubt (…). Dies wird ebenfalls mit Vertretern der Justiz besprochen und wird stets unter Einhaltung der richterlichen Unabhängigkeit geschehen ». Das Gesetz über die Selbstverwaltung wird umgesetzt, indem « stets die Unabhängigkeit der Justiz » gewährleistet wird. « Die vorangetriebene Informatisierung der Justiz wird fortgeführt. Um dies zu erreichen, werden IT-Plattformen der Justiz modernisiert und harmonisiert. Der Übergang zur Digitalisierung wird es dem Bürger erlauben, seine Akte jederzeit zu konsultieren ». « Ein moderner und ausgeglichener Status für die Richter und Staatsanwälte (der eine Bewertung enthält) wird unter Einbeziehen deren gesetzlicher Vertreter ausgearbeitet. Sowohl der Dienst am Rechtsuchenden als auch die Rechte und Pflichten der Magistrate werden berücksichtigt ».

Wir begrüßen den so geäußerten Willen, die Funktionsweise der richterlichen Gewalt unter Einhaltung ihrer Unabhängigkeit und in Konzertierung mit dieser zu verbessern. Wir werden aufmerksam darauf achten, dass der angekündigte Status nicht unter dem Deckmantel des formellen Respekts der unabdingbaren Unabhängigkeit, Garant für die Neutralität und die Unparteilichkeit, die die Magistratur kennzeichnen, deren bürokratische Unterwerfung verbirgt. Es kann nicht akzeptiert werden, dass das beabsichtigte Streichen der Kader und die Selbstverwaltung dazu führen, dass die nominelle Verantwortung dieser Verwaltung der richterlichen Gewalt zugeschoben wird, ohne dass dieser die Mittel für ihre Funktionsweise zur Verfügung gestellt werden, so wie der Hof dies immer mit Nachdruck erwünscht hat.

Da das den Gerichtsbarkeiten auferlegte New Public Management die Korpschefs in CEOs verwandelt, ist es außerdem mehr als angezeigt (und auch kohärent mit der von der Legislativen und der Exekutiven verlangten Managervision), zwei Magistrate außerhalb der Kader zu bezeichnen (vergleichbar mit dem, was mutatis mutandis für den HRJ vorgesehen ist), um die Korpschefs der Kassation in ihrer jeweiligen Aufgabe als Gerichtsrat oder Generalanwalt zu ersetzen, da sie immer mehr von dieser neuen Dimension ihres Profils eingenommen werden, ohne über einen Unterstützungsdienst zu verfügen.

Ebenso wie die meisten anderen öffentlichen föderalen Dienste (unter anderem), ist das Justizdepartement ebenfalls zur Anwendung von FEDCOM und PERSOPOINT übergegangen.

Abschließend sei bemerkt, dass der FÖD Justiz für die Ausführung des Gesetzes vom 18. Februar 2014 bezüglich der Einführung einer Selbstverwaltung für die Justiz seine Strukturen und die Zukunft seiner Dienste, die dem Justizwesen zugeordnet sind, grundlegend überdenken muss. Die Gründung von drei Justizentitäten, die alle Gerichtsbarkeiten umfassen, mit angepassten Unterstützungsdiensten für das Kollegium des Sitzes und dasjenige der Staatsanwaltschaft, verlangt von den Zentraldiensten eine veränderte Vorgehensweise in ihren Aktivitäten. So sind auf zentraler Ebene das CoGeCom/GeBeCom (Gestion/Beheer Commun), das Ständige Organ HR und das BBL (Beleid en Beheer Logistiek) hinzugefügt worden.

Der Hof bemüht sich, in all diesen Organen anwesend zu sein, ohne sich jedoch zu verzetteln und die Erledigung seiner eigentlichen Aufgabe zu gefährden. Auch in dieser Hinsicht ist seine nur kärgliche Ausstattung in menschlichen Ressourcen schmerzlich spürbar.

[4] Regierungsübereinkommen, S. 69 und 70

Zahlen

Der vorliegende Jahresbericht erlaubt einen detaillierten Überblick auf die Zahlen und ihre Entwicklung seit 2011 (S.34 ff).Sie erfordern vorab folgende Feststellungen.

Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die von der Regierung infolge der Pandemie angeordneten Maßnahmen scheinen die Zahlen nur leicht beeinflusst zu haben.

In 2020 sind 2.484 neue Kassationsbeschwerden eingeleitet worden, was dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre und, im Vergleich zu 2019, einer Minderung von 1,11 Prozent entspricht.

Dank der vorerwähnten Maßnahmen und dank der gemeinsamen Anstrengungen des Sitzes, der Generalanwaltschaft und des Personals, hat der Hof trotz der Pandemie in 2020 2.463 endgültige Entscheide fällen können, was im Vergleich zu 2019 einer Erhöhung von 0,94 Prozent entspricht. Hätte der Hof wegen der zweiten Ansteckungswelle die Prüfung einiger Akten nicht auf 2021 vertagen müssen, wäre diese Zahl noch höher ausgefallen.

Folglich entspricht in 2020 die Anzahl der definitiven Entscheide beinahe derjenigen der neu eingeleiteten Beschwerden : die globale Anzahl der anhängigen Akten ist nur um 21 Einheiten gestiegen, d.h. 1,30 Prozent. Der Fluktuationssatz dieses Stocks, oder global clearance rate, das heißt die Ratio, die sich ergibt, indem die Anzahl der in 2020 abgeschlossenen Akten durch die Anzahl der im selben Jahr eingegangenen neuen Akten geteilt wird, beträgt 99,15 Prozent, was eine effiziente Tätigkeit des Hofes in 2020 bescheinigt.

Brüssel, den 31. Dezember 2020.

Chiffres globaux
Chiffres globaux

Der Generalprokurator

  Die Erste Präsidentin

André Henkes

  Beatrijs Deconinck